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Warum eine Pferde-OP-Versicherung?

Wer bereits sein geliebtes Pferd operieren lassen musste, kennt die Kosten, die als Pferdehalter getragen werden müssen, möchte man dem Tier eine optimale medizinische Versorgung und Nachbehandlung bieten. Um diese Kosten nicht selbst tragen zum müssen, empfiehlt sich eine Pferde-OP-Versicherung. Für den Fall der Fälle.
Je nach dem, welche Einsätze und Alltagsabläufe einem Pferd zugemutet werden, bestehen Krankheits- und Verletzungsrisiken. Hinzu kommen noch die genetisch bedingten Eigenarten einer Pferderasse.
Um Ihnen einen optimalen Versicherungsschutz für eine Pferde-Operation bieten zu können, haben wir ein Produkt ausgewählt, das nicht nur hält, was es verspricht, sondern die Thematik "Pferde-OP" ganzheitlich erfasst. In Form von vorbereiteten Untersuchungen, über die tatsächlich erforderliche Operation, bis hin zur Nachsorge und Nachbehandlung in stationärer oder ambulanter Form. Selbstverständlich ist auch die Versorgung des Pferdes mit verschiedenen Arzneimitteln sichergestellt. 

Beispiele für Tierarztkosten bei Pferden aufgrund von Operationen:

Zahn-OP: ungefähr 2.870 Euro
Wundnaht: ungefähr 1.246 Euro
Gelenk-OP: ungefähr 4.091 Euro
Kolik-OP: ungefähr 6.575 Euro
Tumore: ungefähr 1.850 Euro
Augen-OP: ungefähr 3.530 Euro
Zu den Tierarztkosten für den eigentlichen Eingriff kommen dann in der Regel noch zusätzliche Kosten für Untersuchungen und eine notwendige Behandlung nach der Operation hinzu.

IHRE VORTEILE MIT EINER PFERDE-OP-VERSICHERUNG

  • Bis zu 100% Kostenübernahme

    Es werden bis zu 100% der anfallenden Arztkosten nach GOT (bis zum 2-fachen Satz) übernommen.

  • Kein Jahreslimit

    Sämtliche anfallenden Behandlungskosten im Rahmen einer Operation können eingereicht werden. Auch bei mehreren Operationen pro Monat / Jahr.

  • Freie Tierarzt- und Klinik Wahl

    Sie können selbst wählen, welcher Tierarzt die Operation des Pferdes durchführen soll. Die Versicherung bindet Sie nicht an einen bestimmten Tierarzt oder ein bestimmtes Versorgungsschema (z. B. ausschließlich in der ausgewählten Tierklinik beschäftigte Tierärzte).

  • Keine Altersbegrenzung

    Der Versicherungsschutz gilt für Pferde jeden Alters, bereits ab dem 3. Lebensmonat.

  • Kostenübernahme bei bildgebenden Untersuchungen

    Im Falle der Notwendigkeit aufwendiger bildgebender Untersuchungen - vor einer Operation, werden sämtliche Kosten für bildgebende Verfahren (Röntgen, Ultraschall, Magnetresonanz (MRT)) übernommen.

Weiter bietet Ihnen die von uns empfohlene und vermittelte Pferde-OP-Versicherung den Komfort, nicht entscheiden zu müssen, ob eine Operation unter Voll- oder Standnarkose durchgeführt werden soll. Beide Varianten sind umfänglich mitversichert, genauso, wie das Narkoserisiko selbst. Würde es beispielsweise narkosebedingt zu Komplikationen und Folgebeeinträchtigungen bzw. Folgeschäden kommen, die zusätzliche Nachbehandlungen erfordern. Oder würde Ihr Tier im schlimmsten Fall versterben.

WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR PFERDE-OP-VERSICHERUNG

Allgemeine Versicherungsbedingungen Produktinformationsblatt Pferde-OP-Versicherung Tarifvergleich Pferde-Op-Versicherung

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

  • Aus welchem Grund benötigt man eine Pferde-OP-Versicherung?

    Durch den frühzeitigen Abschluss dieser Versicherung wird der Pferdehalter seiner Verantwortung gerecht, denn hohe finanzielle Belastungen durch Operationen werden von dem Versicherer getragen. Die Entscheidung „Operation, ja oder nein?“ hängt nicht mehr von den damit verbundenen Kosten ab, sondern kann davon unbeeinflusst zum Wohle des Pferdes getroffen werden.

  • Gibt es bei dieser Pferde-OP-Versicherung eine Leistungsobergrenze?

    Nein, eine Höchsterstattungsgrenze gibt es bei dieser Pferde-OP-Versicherung nicht. Im Vergleich zu anderen Angeboten des deutschen Versicherungsmarktes handelt es sich hierbei um eine herausragende Alternative.

  • Muss die Operation von einem bestimmten Tierarzt durchgeführt werden?

    Nein, die freie Tierarzt- und Klinikwahl ist bei dieser Pferde-OP-Versicherung selbstverständlich.

  • Welche Bedeutung hat die Abkürzung GOT?

    Tierärzte in Deutschland rechnen bindend nach der Gebührenordnung für Tierärzte ab. Diese Gebührenordnung (auch GOT abgekürzt) dient durch ihre Transparenz dem Schutz des Verbraucher vor überteuerten Rechnungen und Übervorteilung. Auch soll durch die GOT verhindert werden, dass durch einen aggressiven Preiswettkampf die Qualität der Behandlung gefährdet wird.

    Die GOT erlaubt den Tierärzten, in Abhängigkeit von der Schwierigkeit der Leistungen, dem Zeitaufwand, den örtlichen Verhältnissen sowie weiteren Parametern verschiedene Sätze zu berechnen. 

    Während der Haustierarzt nahezu immer den 1-fachen Satz der GOT berechnet, wird von Tierkliniken erfahrungsgemäß häufig der 2-fache Satz zur Abrechnung herangezogen.

  • Worin besteht der Vorteil eines 3-Jahres-Vertrages?

    Der 3-Jahres-Vertrag gewährt dem Kunden einen Beitragsrabatt von 5% im Vergleich zum Jahresvertrag. Diesen Rabatt kann man sehr gut für sich beanspruchen, da mehrjährige Verträge (also auch der 5-Jahres-Vertrag) nach dem VVG zum Ablauf des dritten Jahres und zum Ablauf jedes weiteren Jahres sowie bei Beitragserhöhung und im Schadensfall kündbar sind. 

    Bei Verkauf, Abgabe oder Tod des Pferdes erlischt der Vertrag sofort, nämlich ab Eingang der schriftlichen Mitteilung dieses Risikofortfalls beim Versicherer. Selbst dann, wenn das Pferd also möglicherweise erst vier Wochen versichert war und man beispielsweise einen kompletten Jahresbeitrag gezahlt hat, erhält man den Beitrag von elf Monaten zurück.

  • Welche Rabatte gibt es?

    Mehrtierrabatt: 5% Rabatt je Pferd (also auch für das erste Pferd) bei Beantragung dieser Versicherung für zwei oder mehr Pferde.


    Laufzeitrabatt: 5% Rabatt bei Beantragung eines 3-Jahres-Vertrages 


    Onlinerabatt: 5% Rabatt bei Beantragung über unseren Onlinerechner

  • Wie verhält es sich in Bezug auf meinen Beitrag bei Verkauf, Abgabe oder Tod des Pferdes?

    Bei Risikofortfall bedarf es lediglich einer schriftlichen Mitteilung durch den Versicherungsnehmer und der Vertrag erlischt sofort. Überschüssige Beiträge werden dem Versicherungsnehmer erstattet. Maßgeblich für diese Abrechnung ist das Eingangsdatum der Mitteilung beim Versicherer.

Ihr nächster Schritt zur Pferde-OP-Versicherung für Ihr Pferd

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