Laufzeit: 1 Jahr oder 3 Jahre
nur 31,96 € (für 1 Jahr) / mit 300 € Selbstbeteiligung
nur 53,96 € (für 1 Jahr) / ohne Selbstbeteiligung
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nur 90,39 € (für 3 Jahre) / mit 300 € Selbstbeteiligung
nur 151,08 € (für 3 Jahre) / ohne Selbstbeteiligung
Laufzeit: 1 Jahr oder 3 Jahre
nur 35,82 € (für 1 Jahr) / mit 300 € Selbstbeteiligung
nur 59,63 € (für 1 Jahr) / ohne Selbstbeteiligung
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nur 101,42 € (für 3 Jahre) / mit 300 € Selbstbeteiligung
nur 169,97 € (für 3 Jahre) / ohne Selbstbeteiligung
Laufzeit: 1 Jahr oder 3 Jahre
nur 46,40 € (für 1 Jahr) / mit 300 € Selbstbeteiligung
nur 77,37 € (für 1 Jahr) / ohne Selbstbeteiligung
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nur 132,27 € (für 3 Jahre) / mit 300 € Selbstbeteiligung
nur 220,48 € (für 3 Jahre) / ohne Selbstbeteiligung
Die Versicherungssumme steht je Schadensfall zur Verfügung.
Die wählbare Deckungssumme beträgt drei, sechs oder 15 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Jagdlich brauchbare Jagdhunde sind in unbegrenzter Anzahl auch außerhalb der Jagdausübung mitversichert.
Ein Hund ist jagdlich brauchbar, wenn er eine entsprechende Brauchbarkeitsprüfung abgelegt hat oder z. B. ein Hundeobmann, Hegeringleiter oder Revierpächter bestätigt, dass der Hund jagdlich geführt wird.
Der Versicherungsschutz der Jagdhaftpflichtversicherung umfasst auch Ihre ehrenamtliche Tätigkeit in jagdlichen Organisationen.
Werden Sie während der Wirksamkeit Ihres Vertrages von einem Dritten geschädigt, und die daraus entstandenen Schadenersatzforderungen gegen den Schädiger können Sie nicht durchsetzen, tritt die Gothaer im Rahmen Ihres Vertrages ein.
Mitversichert sind Schäden und das Abhandenkommen an/von geliehenen oder gemieteten Gegenständen von Dritten, die Ihnen kurzfristig zum Gebrauch überlassen wurden. Die Höchstersatzleistung je Schadensfall beträgt 5.000 Euro bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro je Schaden.
Sollten sich unsere Bedingungen für die Jagdhaftpflichtversicherung für unsere Kunden verbessern, so liegen auch Ihrem Vertrag automatisch die verbesserten Bedingungen zugrunde.
In unbegrenzter Anzahl sowie der Welpen dieser Hunde (inkl. Mietsachschaden durch diese Hunde)
Der Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition ist bei der Jagdhaftpflichtversicherung auch außerhalb der Jagd versichert.
Bei Personenschäden durch Schusswaffengebrauch besteht bei der Jagdhaftpflichtversicherung ein Verzicht auf den Einwand des fehlenden Verschuldens.
Jäger mit ständigem Wohnsitz im Ausland haben nur in Deutschland Versicherungsschutz.
Bei Schusswaffenverletzung können Angehörige bei der Jagdhaftpflichtversicherung Schmerzensgeldansprüche geltend machen.
tierisch versichert ist eine Marke der proVida Assekuranz GmbH
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